Gültige Regelungen zum Schuljahresbeginn nach der Corona-Schulinformation vom 20.07.2021

Das neue Schuljahr 2021/22 startet ab 02. August 2021 mit vollem Präsenzunterricht im Regelbetrieb. Nach dem derzeitigen Stand kann mit Beginn des Schuljahres auf die bislang geltende Kohortenregelung verzichtet werden. Um für alle Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, und vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen bleibt es – wie vor den Sommerferien bereits angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und bei der verpflichtenden Selbsttestung zweimal pro Woche. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben. Also:

  •  Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht im Außenbereich
  •  2x wöchentliches Testen für nicht vollständig Geimpfte und Genesene

Die detaillierten Regelungen werden in der ab 25.07.2021 gültigen Schulen-CoronaVO enthalten sein. Diese können Sie wie immer über die Homepage nach Veröffentlichung abrufen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

 

Die an Schulen bewährten Hygieneregeln (AHA-L-Regeln) gelten auch im neuen Schuljahr fort. Den jeweils aktuellen Stand sowie die wichtigsten Regelungen zur Maskenpflicht, zu den Testungen, zu Beurlaubungen oder zum Musik- und Sportunterricht (mit Verlinkungen zu Detailregeln) finden Sie zusammengefasst im Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 (Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html

 

Regelungen für Reiserückkehrende

Bei all den Lockerungen dieser Tage müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir uns auch weiterhin in der Corona-Pandemie befinden. Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.

Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten: (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html )

 

Wichtig für Besucherinnen und Besucher der MGS, besonders für die Einführungsveranstaltungen: Auch für Eltern und Angehörige gilt die MNB- und Testpflicht. Ein Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein. Geimpfte und Genesene brauchen kein negatives Testergebnis, um das Schulgelände betreten zu dürfen. Eine qualifizierte Selbstauskunft reicht bei Schülerinnen und Schülern (auch bei den neu eingeschulten) aus.

 

Matthias Ramm, 2021-07-20