Elterninformationen zum Schulstart am 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler in den 5. und 6. sowie 7. bis 11. Klassen, die am 19.04. Präsenzunterricht haben,

im Elternbrief hat Ministerin Prien angekündigt, dass ab Montag, d. 19.4.21 die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur noch möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird.

Folgende drei Möglichkeiten für diesen Nachweis sind vorgesehen:

  1. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
  2. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
  3. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule – umfangreiche Informationen dazu liegen vor, auch Erfahrungen aus dem Testangebot vor den Osterferien.

Ganz wichtig: Ohne Einwilligungserklärung dürfen nicht Volljährige den Selbsttest nicht durchführen, also auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern müssen das Schulgelände verlassen.

Um das unbedingt zu vermeiden und die Durchführung am Montag zu erleichtern, bitten wir um Vorab-Information bis Freitag, d. 16.04., 10 Uhr, per Mail mit Angabe des Namens und der Klasse des Kindes, welche Möglichkeit Sie wählen:

  1. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses
  2. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft
  3. Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule mit Einwilligungserklärung
  4. Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht

 

Es grüßt mit Dank für Verständnis und Unterstützung in dieser besonderen Lage

Matthias Ramm, Schulleiter MGS, 2021-04-14