Es gibt aktualisierte Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern.
Neu ist in dieser Handlungsempfehlung insbesondere, dass im Unterschied zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des neuen Schuljahres nunmehr leichte Erkältungssymptome, bei denen kein Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu vermuten ist, keinen Ausschlussgrund mehr vom Unterricht darstellen und die Karenzzeit auf 24 Stunden gesenkt wurde. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung auch an die Stelle der zunächst strengeren Vorgaben aus dem Informationsschreiben an die Eltern zu Beginn des Schuljahres.
Es grüßt
Matthias Ramm, 2020-08-27