In der Handreichung zum Infektionsschutz wird explizit ausgeführt, dass es keine Verpflichtung gibt zum Tragen eines MNB in der Schule. Dies ist das Ergebnis intensiver und umfänglicher Beratungen und Abwägungen mit dem Gesundheitsministerium, unter Zugrundelegung der Empfehlungen des RKI und weiterer Expertenmeinungen. Hintergrund ist, dass nach wie vor die sicherste Schutzmaßnahme das konsequente Einhalten des Abstandsgebots ist sowie ausreichende Lüftung von Räumen und alle Beteiligten sorgsam darauf achten sollten, dass in allen schulischen Situationen dieses Abstandsgebot eingehalten wird – auch indem man das mit den Schülerinnen und Schülern ausführlich bespricht und Verhaltensregeln abspricht und – je nach Alter – auch einübt.
Das Tragen einer MNB könnte unter Infektionsschutzgesichtspunkten sogar dem gewünschten Ziel abträglich sein:
- Menschen, zumal Kinder und Jugendliche, könnten sich in falscher Sicherheit wiegen und sich verleitet fühlen, mit der MNB das Abstandsgebot im Miteinander nicht mehr zu beachten.
- Das Tragen einer MNB über längere Zeiträume ist belastend, durchfeuchtete MNBs können die Verbreitung von Viren erhöhen.
- Häufiges Anlegen und Abnehmen der MNB – z.B. beim Wechsel zwischen Klassenraumsituation und Pause – verlangt, wenn es sicher geschehen soll, ein hohes Maß an bewusstem Umgang mit der MNB: keine Berührung der Atmungsfläche mit den Händen, sichere Verwahrung der MNB in einem Plastikbeutel o.ä., … - Das würde Erwachsenen hohe Disziplin abverlangen, bei Kindern und Jugendlichen dürfte die „Fehlerrate“ hoch sein.
Wenn Schülerinnen und Schüler oder auch Lehrkräfte sich aus eigener Entscheidung trotzdem mit einer MNB schützen möchten, ist das nicht verboten.
Insoweit in der Handreichung zum Infektionsschutz eine Empfehlung ausgesprochen wird, in Situationen, in denen das Abstandsgebot nicht verlässlich eingehalten werden kann (z.B. in Pausen), eine MNB zu tragen, so richtet sich diese an das Individuum, das nach eigener Einschätzung entscheiden kann, ob es dieser Empfehlung folgen möchte, und ist nicht als Empfehlung an die Schule zu verstehen, diesbezüglich Regelungen zu treffen. Wenn Sie – wie es einige von Ihnen tun – einen Vorrat an MNBs beschaffen und diesen zur Verfügung stellen, so ist dieses ein Angebot zur freiwilligen Nutzung. Es ist jedoch nicht beabsichtigt und vor dem Hintergrund des oben Ausgeführten auch nicht angezeigt, dass Schulen sich hierzu positionieren oder Beschlüsse fassen.