Neuigkeiten

Beschulung nach Pfingsten

Liebe Schüler- und Elternschaft, liebe Beschäftigte der MGS,

zu Pfingsten haben wir weitere Regelungen für die Fortführung des Unterrichts bis zu den Sommerferien bekommen. Das von der Ministerin gesetzte Ziel, in der letzten Schulwoche alle Klassen tageweise vor Ort zu beschulen, hatten wir uns ohnehin gesetzt, insofern ändert sich in unserer Planung für die nächsten Wochen wenig und bestätigt uns in der Richtigkeit unseres Vorgehens. Vorerst gelten auch die Abstands- und Hygieneregelungen (s. Hygieneplan der MGS) weiter, mit der Präzisierung: „Die routinemäßige Händehygiene besteht aus dem Waschen der Hände mit Wasser und Seife und dem Abtrocknen mit einem Papierhandtuch zum einmaligen Gebrauch. Nur falls das Händewaschen örtlich bedingt nicht durchführbar ist, erfolgt eine Händedesinfektion."

Weitere veränderte Vorgaben sind bei anhaltend positiven Infiziertenzahlen in Aussicht gestellt. Danach müssen dann kurzfristig die Ausgabe der Abschlusszeugnisse insbesondere für die Abiturient*innen und der Schuljahreszeugnisse für alle anderen in der letzten Schulwoche gestaltet werden, und zwar möglichst sogar im Klassenverband!

Matthias Ramm, 2020-06-01

Notbetreuung- 2020-05-17

Anspruchsberechtigte

Angebote der Notbetreuung sind weiterhin für Kinder von Eltern aufrechtzuerhalten, bei denen mindestens ein Elternteil in Bereichen der kritischen Infrastrukturen gem. § 19 der Landesverordnung zur Bekämpfung Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungs­verordnung) in ihrer jeweils aktuell geltenden Fassung dringend tätig ist, oder Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden vorbehalten. Die Eltern haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme und das Fehlen alternativer Betreuungsmöglichkeiten gegenüber der Einrichtung in geeigneter Weise zu dokumentieren.

 

Organisation der Notbetreuung

Die Notbetreuung findet in der Regel in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr statt. Sie wird von der Schule verantwortet und organisiert. Dabei kann grundsätzlich – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten – weiteres Personal eingebunden werden, z.B. des Trägers des schulischen Ganztags- oder Betreuungsangebots, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie an den Grundschulen auch die Schulischen Assistenzkräfte, damit Lehrkräfte vorrangig für den Präsenzunterricht und für unterstützende Lernangebote eingesetzt werden können.

Für die Notbetreuung während des Vormittags entstehen den Eltern keine Kosten.

Gestaltung der Notbetreuungsgruppen

Die Notbetreuungsgruppen sollen maximal 10 Schülerinnen und Schüler umfassen.

Die Handreichung für Schulen zum Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen (Stand: 24.04.2020) ist zu beachten.

Grundsätzlich soll bei der Bildung der Gruppen der Notbetreuung und der schulischen Präsenzveranstaltungen im Interesse einer Reduzierung des Infektionsrisikos eine Durchmischung vermieden werden. Aufgrund der Hygienevorkehrungen und der Nachvollziehbarkeit, welche Schülerinnen und Schüler in welchen Gruppen sind, ist ein Wechsel von der Notbetreuung in den Klassenverbund aber möglich. An Tagen, an denen keine schulischen Präsenzveranstaltungen stattfinden, können die Kinder wieder die Angebote in der Notbetreuung wahrnehmen.

 

Anmeldung bitte mindestens einen Tag zuvor telefonisch oder per Mail über das Sekretariat.


 

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