Neuigkeiten
Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag, 24. August
Es gilt in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das gilt auf den
Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo
es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.
Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum, außerdem der
Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die
Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben.
Das ist über die Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Unberührt davon bleibt
die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-NasenBedeckung zu tragen, zum Eigenschutz, vor allem aber aus Rücksicht auf andere mit besonderen
Risiken.
https://schleswigholstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html#docb5a355f7-c9fa-
4b6d-86f9-452954b9875abodyText1 2020-08-18
Matthias Ramm, 2020-08-20
Vorgehen bei Corona-Verdacht bzw. -Infektion
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auch des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid19-
lnfektion getestet wird, soll dies der Schule gemeldet werden.
Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause.
Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, zum
Beispiel Geschwisterkinder, Elternteil, muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige
Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
Ist ein Mitglied der Schulgemeinschaft hingegen positiv auf eine Covid19-lnfektion getestet worden,
so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs für
einzelne Personen oder Personengruppen. Die Schulleitungen setzen die Anordnungen oder
Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamts um.
https://schleswigholstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html#docb5a355f7-c9fa-
4b6d-86f9-452954b9875abodyText1 (2020-08-18)
Hygieneplan MGS
Version: 2020-08-26
Klarstellende Handlungsempfehlung des Gesundheitsministeriums zu Erkältungssymptomen - Dürfen Schüler*innen mit Erkältungssymptomen in die Schule?
Das Gesundheitsministerium hat folgende klarstellende Empfehlung mitgeteilt:
- Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.
- Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.
- Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Syptome zeigen, dürden sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.
Matthias Ramm, OStD, Schulleiter
14. August 2020